AGB & Hinweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen, StVZO-Hinweise, Garantie und Rückrüstung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und wichtige Kunden- & Rechtshinweise für Softwareoptimierung, Chiptuning, Kennfeldanpassungen, Steuergeräte-Dienstleistungen und den Verkauf von Zubehör der tuningV2 (im Kfz-Meisterbetrieb Bröker & Hötger GbR, Blankenauer Str. 21, 37688 Beverungen).
Stand: 12.10.2026
1.0 Geltung unserer Bedingungen & Vertragsgegenstand
1.1 Sämtliche Lieferungen, Werkleistungen, Dienstleistungen und Angebote der Bröker & Hötger GbR (nachfolgend tuningV2 oder Auftragnehmer genannt, Blankenauer Str. 21, 37688 Beverungen) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Auftragserteilung, der Entgegennahme der Ware oder der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von elektronischen Softwareoptimierungen an Kraftfahrzeugen (Chiptuning, Kennfeldoptimierung, Stage 1, Getriebesoftware-Anpassungen, Software-Fehlerdiagnosen, Deaktivierung/Anpassung von Steuergerätefunktionen für den Motorsporteinsatz) sowie damit verbundene Dienstleistungen wie das Auslesen, Sichern und Rückrüsten von Steuergerätedaten.
1.3 Abweichungen oder individuelle Nebenabreden zu diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von tuningV2 ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail oder Auftragsbestätigung) bestätigt wurden.
2.0 Angebote, Beratung & Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote von tuningV2 auf der Website, im Online-Fahrzeugkonfigurator, in sozialen Medien oder in Werbematerialien sind stets freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Irrtümer bleiben vorbehalten.
2.2 Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn tuningV2 eine schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail oder WhatsApp) erteilt, ein unterzeichnetes Auftragsprotokoll vor Ort vorliegt oder tuningV2 mit der tatsächlichen Durchführung der Arbeiten am Fahrzeug bzw. Steuergerät beginnt.
2.3 Anfragen über den Online-Konfigurator oder das Kontaktformular stellen unverbindliche Leistungsanfragen dar, auf deren Basis wir ein individuelles Angebot unterbreiten.
3.0 Leistungszeit, Durchführung & Terminvereinbarung
3.1 Von tuningV2 genannte Fertigstellungs- oder Leistungszeiten sind unverbindliche Richtwerte, es sei denn, ein Fertigstellungstermin wurde ausdrücklich und verbindlich als Festtermin schriftlich vereinbart.
3.2 Terminvereinbarungen kommen durch unsere ausdrückliche Bestätigung zustande. Kann der Kunde einen vereinbarten Werkstatttermin nicht wahrnehmen, ist dieser spätestens 24 Stunden vor dem Termin telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage behalten wir uns vor, eine angemessene Ausfallentschädigung für den reservierten Werkstatt- und Personalaufwand geltend zu machen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3.3 Verzögert sich die Leistungserbringung durch unvorhersehbare Umstände, die tuningV2 nicht zu vertreten hat (z. B. Software-Schreibschutz neuerer Steuergeräte-Generationen, Übertragungsunterbrechungen der Programmierwerkzeuge, Serverausfälle von Software-Datenbanken, höhere Gewalt oder unvorhergesehene mechanische/elektronische Vorschäden am Kundenfahrzeug), verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer der Behinderung.
4.0 Preise, Kostenvoranschläge & Mehrwertsteuer
4.1 Sämtliche angegebenen Endpreise gegenüber Verbrauchern verstehen sich in Euro inklusive der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Vor Beginn der Arbeiten erstellte Kostenvoranschläge sind fachmännische Schätzungen und grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit wurde ausdrücklich schriftlich zugesichert. Ergeben sich während der Diagnose oder Bearbeitung unvorhersehbare Mehrarbeiten (z. B. notwendige Reparaturen an Sensorik, Verkabelung oder Zündanlage), wird der Kunde vor Ausführung informiert.
5.0 Zahlungsbedingungen, Zahlungsarten & Zurückbehaltungsrecht
5.1 Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erbringung der Werkleistung und Übergabe des Fahrzeugs bzw. Steuergeräts ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
5.2 Als Zahlungsarten stehen vor Ort in unserer Werkstatt Barzahlung, EC-Karte / Girocard sowie gängige Kreditkarten zur Verfügung. Bei gesonderter Vereinbarung kann die Zahlung per Banküberweisung oder PayPal erfolgen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
5.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist tuningV2 berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte, bei Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz) sowie Mahnkosten zu verlangen.
5.4 Bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag steht tuningV2 ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) an dem in Bearbeitung genommenen Fahrzeug bzw. Steuergerät zu.
5.5 Nicht-Zahlung nach erfolgter Softwareoptimierung: Sollte der Kunde nach Durchführung der Optimierung nicht in der Lage oder nicht willens sein, den vereinbarten Rechnungsbetrag zu begleichen, behält sich tuningV2 das Recht vor, die Programmierung rückgängig zu machen, das Steuergerät wieder auf den Serienzustand zurückzusetzen und eine angemessene Aufwandspauschale für Diagnose und Arbeitszeit zu erheben.
6.0 Eigentumsvorbehalt & Urheberrechte an Softwareständen
6.1 An allen gelieferten Waren und Datenträgern behält sich tuningV2 das Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen vor.
6.2 Die von tuningV2 erstellten, modifizierten oder aufgespielten Software-Kennfelder, Kennlinien und Steuergerätedateien sind urheberrechtlich geschützte Werke. Der Kunde erhält an der auf sein Steuergerät aufgespielten Software ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht, das ausschließlich an das konkrete Kundenfahrzeug gebunden ist. Jedes Auslesen, Weitergeben, Kopieren, Dekompilieren, Veräußern oder unberechtigte Weiterverwenden unserer Softwarestände an Dritte ist untersagt und berechtigt zur Geltendmachung von Schadensersatz.
7.0 Wichtige Kundenhinweise zur Leistungssteigerung / Chiptuning
Der Einbau bzw. das Aufspielen einer Leistungssteigerung (Chiptuning, Kennfeldoptimierung, Stage 1 etc.) in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den EU-Mitgliedsstaaten führt gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4c StVZO dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/des Chiptunings nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen / eine Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) durchgeführt und die Begutachtung in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr mit nicht abgenommenen technischen Änderungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist gesetzlich untersagt.
7.2 Fahren ohne Versicherungsschutz & Meldepflicht:
Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen oder nicht eingetragenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Kraftfahrtversicherer kann im Schadensfall die Versicherungsleistung ganz oder teilweise ablehnen oder den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungssteigerung seiner Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Kaskoversicherung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
7.3 Herstellergarantie & Gewährleistung des Fahrzeugherstellers:
Bei Kraftfahrzeugen, für die eine Neuwagengarantie, Werksgarantie, Anschlussgarantie oder erweiterte Herstellergarantie besteht, führt die Durchführung einer Leistungssteigerung oder Softwareänderung regelmäßig zum vollständigen oder teilweisen Entfall der Garantie- und Kulanzleistungen des Fahrzeugherstellers für die von der Optimierung betroffenen Bauteile (insbesondere Motor, Turbolader, Getriebe, Kupplung, Antriebsstrang und Abgasnachbehandlungssysteme).
7.4 Rückrüstung auf den Ursprungszustand & Datenspeicherung:
Vor jeder Softwareoptimierung werden die Originaldaten des Motor- bzw. Getriebesteuergeräts (Serienstand) bei tuningV2 digital ausgelesen und dauerhaft archiviert (sofern technisch möglich). Falls Ihr Fahrzeug – beispielsweise bei einem geplanten Fahrzeugverkauf, Halterwechsel oder bei einer Leasingrückgabe – wieder auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll, setzen wir die Software gerne gegen eine kleine Kostenpauschale auf den gesicherten Serienstand zurück. Wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auf Wunsch ebenfalls digital zur Verfügung stellen.
7.5 Leistungsdiagramme & Leistungswerte (Keine Garantie / Alle Angaben ohne Gewähr):
Das im Fahrzeug-Konfigurator und auf dieser Website angezeigte Leistungsdiagramm sowie die angegebenen Leistungs- und Drehmomentwerte (PS / Nm / Prozentangaben) dienen ausschließlich der Veranschaulichung der Leistungssteigerung und als technische Orientierung. Sie stellen keine Garantie oder Beschaffenheitszusage für die tatsächlichen Leistungswerte dar, da die realen Messwerte von zahlreichen fahrzeugindividuellen Faktoren beeinflusst werden (unter anderem Serienstreuung des Herstellers ab Werk, Laufleistung, Verschleißzustand des Motors, Kraftstoffqualität wie Super Plus 98/102 Oktan bzw. Premium-Diesel, Ansauglufttemperatur, Außentemperatur und Luftdruck). Alle Angaben sind ohne Gewähr.
7.6 Überschreiben der Software durch Dritte (z. B. Werkstatt-Updates):
Wird die von tuningV2 aufgespielte Tuning-Software im Rahmen einer Inspektion, eines Rückrufs oder eines offiziellen Software-Updates durch eine Vertragswerkstatt überschrieben (OEM-Update), bieten wir die erneute Aufspielung der Optimierungssoftware gegen eine vergünstigte Wiederherstellungspauschale an.
8.0 Mängelhaftung (Gewährleistung) & Haftungsbeschränkung
8.1 Die Softwareoptimierung wird als Werkleistung gemäß §§ 631 ff. BGB erbracht. tuningV2 gewährleistet die fachgerechte Programmierung und Funktionsfähigkeit der aufgespielten Software nach aktuellem Stand der Technik. Alle herstellerseitigen Sicherheitsfunktionen, Notlaufprogramme und thermischen Schutzschwellen der Motorsteuerung bleiben bei unseren Stage-1-Abstimmungen aktiv.
8.2 Gegenüber Verbrauchern gilt für Werkleistungen die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche von 2 Jahren ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB). Gegenüber Unternehmern (B2B) beträgt die Mängelhaftungsfrist 1 Jahr ab Abnahme.
8.3 tuningV2 haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.4 Ausschluss bei Vorschäden und Fehlgebrauch: tuningV2 haftet ausdrücklich nicht für Mängel und Folgeschäden an Motor, Getriebe, Turbolader oder Antriebsstrang, die zurückzuführen sind auf:
- Bereits vor der Optimierung vorhandene mechanische oder elektronische Vorschäden, Mängel oder fortgeschrittenen Verschleiß
- Nichteinhaltung der vorgeschriebenen herstellerseitigen Wartungs- und Inspektionsintervalle (z. B. überzogene Ölwechsel)
- Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe, falscher Motoröle oder minderwertiger Kraftstoffe
- Übermäßige mechanische oder thermische Überlastung des Fahrzeugs (z. B. Dauervollgasfahrten unter Extrembedingungen, Rennstrecken-/Motorsporteinsatz)
- Nachträgliche softwareseitige oder hardwareseitige Modifikationen durch den Kunden oder Dritte
8.5 Im Falle eines Defekts an Steuergeräten oder Elektronikkomponenten, der nicht auf grob fahrlässigem Verschulden von tuningV2 beruht, besteht kein Anspruch auf Gestellung eines kostenlosen Mietwagens, Ausfallentschädigung oder Schadensersatz für Nutzungsausfall.
9.0 Foto- und Videomaterial (DSGVO-konform)
9.1 tuningV2 fertigt gelegentlich Foto- und Videoaufnahmen von Kundenfahrzeugen vor, während oder nach der Optimierung zu Dokumentations- und Werbezwecken (z. B. für Website, Portfolio und Social Media wie Facebook, Instagram, TikTok) an.
9.2 Kennzeichen, Umweltplaketten sowie individuelle Personenmerkmale werden vor einer Veröffentlichung stets vollständig unkenntlich gemacht bzw. verpixelt. Eine Veröffentlichung erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen (Art. 6 Abs. 1 lit. a bzw. lit. f DSGVO). Der Kunde kann der Aufnahme oder Veröffentlichung seines Fahrzeugs jederzeit formlos widersprechen.
10.0 Widerrufsrecht für Verbraucher
10.1 Verbrauchern (§ 13 BGB) steht bei Verträgen, die im Wege des Fernabsatzes (z. B. per E-Mail, Telefon oder über Fernkommunikationsmittel) geschlossen werden, ein gesetzliches vierzehntägiges Widerrufsrecht zu.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (tuningV2 · Bröker & Hötger GbR, Blankenauer Str. 21, 37688 Beverungen, E-Mail: anfrage@tuningv2.de, Tel.: 0179 4227022) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
10.2 Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen:
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen / Werkleistungen vorzeitig, wenn tuningV2 die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
11.0 Datenschutz
tuningV2 erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages sowie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung.
12.0 Verbraucherstreitbeilegung (Art. 14 ODR-VO / VSBG)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. tuningV2 ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13.0 Anwendbares Recht, Erfüllungsort & Gerichtsstand
13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
13.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz von tuningV2 in 37688 Beverungen.
13.3 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der für 37688 Beverungen zuständige Gerichtsort (Amtsgericht Höxter / Landgericht Paderborn). Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
14.0 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.